Seit dem 12. Januar 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln für Blei in Trinkwasserinstallationen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Bleileitungen sind jetzt grundsätzlich verboten
- Bleihaltige Teilstücke und Armaturen müssen entfernt oder stillgelegt werden
- Eigentümer haben eine gesetzliche Austauschpflicht
- Der Grenzwert wird 2028 nochmals halbiert
Die Änderungen beruhen auf der novellierten deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Bleileitungen sind jetzt grundsätzlich verboten
- Bleihaltige Teilstücke und Armaturen müssen entfernt oder stillgelegt werden
- Eigentümer haben eine gesetzliche Austauschpflicht
- Der Grenzwert wird 2028 nochmals halbiert
Die Änderungen beruhen auf der novellierten deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Eine von uns durchgeführte Probenahme und die dazugehörende Wasseranalyse im Labor kann zusätzlich Klarheit schaffen.
Konkret gilt seit Januar 2026
- Trinkwasserleitungen aus Blei dürfen nicht mehr betrieben werden.
Das betrifft auch:
- kleine Rohrstücke,
- Lötstellen,
- bleihaltige Armaturen und Fittings.
Hauseigentümer und Vermieter müssen bekannte Bleileitungen austauschen oder dauerhaft stilllegen lassen.
- Trinkwasserleitungen aus Blei dürfen nicht mehr betrieben werden.
Das betrifft auch:
- kleine Rohrstücke,
- Lötstellen,
- bleihaltige Armaturen und Fittings.
Hauseigentümer und Vermieter müssen bekannte Bleileitungen austauschen oder dauerhaft stilllegen lassen.
Wer ist besonders betroffen?
Vor allem Gebäude mit Baujahr vor 1973, da Bleirohre damals noch verbaut wurden. Besonders häufig kommen sie laut Behörden noch in älteren Häusern in Nord- und Ostdeutschland vor.
Vor allem Gebäude mit Baujahr vor 1973, da Bleirohre damals noch verbaut wurden. Besonders häufig kommen sie laut Behörden noch in älteren Häusern in Nord- und Ostdeutschland vor.
Warum wurde das verschärft?
Blei gilt schon in kleinen Mengen als gesundheitsschädlich — insbesondere für:
- Schwangere,
- Säuglinge,
- Kinder.
Es kann sich im Körper anreichern und unter anderem die neurologische Entwicklung beeinträchtigen.
Blei gilt schon in kleinen Mengen als gesundheitsschädlich — insbesondere für:
- Schwangere,
- Säuglinge,
- Kinder.
Es kann sich im Körper anreichern und unter anderem die neurologische Entwicklung beeinträchtigen.
Wie hoch ist der Grenzwert aktuell?
Der derzeitige Grenzwert liegt bei:
- 10 Mikrogramm pro Liter
Dieser Wert gilt bereits seit 2013. Ab dem 12. Januar 2028 wird er nochmals halbiert auf:
- 5 Mikrogramm pro Liter
Dadurch werden künftig sogar manche bisher noch zulässigen metallischen Bauteile problematisch.
Der derzeitige Grenzwert liegt bei:
- 10 Mikrogramm pro Liter
Dieser Wert gilt bereits seit 2013. Ab dem 12. Januar 2028 wird er nochmals halbiert auf:
- 5 Mikrogramm pro Liter
Dadurch werden künftig sogar manche bisher noch zulässigen metallischen Bauteile problematisch.
Gibt es Ausnahmen?
In bestimmten Fällen können Gesundheitsämter Fristverlängerungen erlauben — etwa bis 2036 bei einzelnen Eigenheimen ohne Risikogruppen im Haushalt. Das ist aber eine Ausnahme, nicht die Regel.
In bestimmten Fällen können Gesundheitsämter Fristverlängerungen erlauben — etwa bis 2036 bei einzelnen Eigenheimen ohne Risikogruppen im Haushalt. Das ist aber eine Ausnahme, nicht die Regel.
Was bedeutet das praktisch für Mieter?
Mieter können:
- eine Prüfung verlangen,
- bei Verdacht das Gesundheitsamt einschalten,
- unter Umständen Mietminderung geltend machen, wenn bekannte Bleileitungen nicht beseitigt werden.
Mieter können:
- eine Prüfung verlangen,
- bei Verdacht das Gesundheitsamt einschalten,
- unter Umständen Mietminderung geltend machen, wenn bekannte Bleileitungen nicht beseitigt werden.
Wie erkennt man mögliche Bleirohre?
Typische Hinweise:
- matte, grau-silberne Rohre,
- weiches Material,
- gebogene Rohrführung ohne Fittings,
- ältere unsanierte Gebäude.
Typische Hinweise:
- matte, grau-silberne Rohre,
- weiches Material,
- gebogene Rohrführung ohne Fittings,
- ältere unsanierte Gebäude.