Allgemeine Informationen zur Trinkwasserverordnung
Das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" - kurz Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) - ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers.
"Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen".
Wurde die Erstuntersuchung des technischen Maßnahmewertes (Legionellen) von Anlagen zur Trink-wassererwärmung bisher nicht durchgeführt, drohen Eigentümern und Hausverwaltern schwere Rechtsfolgen.
Hierzu wird auf die §§ 24 Straftaten und 25 Ordnungswidrigkeiten der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) verwiesen.