(24. Juni 2023)
Die zweite Verordnung zur Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) trat am 24. Juni 2023 in Kraft. Diese Novelle dient der Umsetzung wichtiger europäischer Vorgaben zum Schutz des Trinkwassers in nationales Recht.
Was hat sich geändert?
Der "Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage - UsI" heißt ab sofort Betreiber und die "Kleinanlagen zur Eigen-versorgung" wurden in Eigenversorgungsanlage geändert.
Der technische Maßnahmewert für Legionellen von 100 KBE/100ml muss nun unterschritten werden.
Der Grenzwert für Chrom wurde von 0,050 mg/l auf 0,025 mg/l herabgesetzt.
Der Grenzwert für Arsen wird im Jahre 2036 von 0,010 mg/l auf 0,004 mh/l herabgesetzt.
Trinkwasserleitungen aus Blei sind ab sofort bis 2026 fachgerecht auszutauschen.